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Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Was ist eine ärztliche Zuweisung (ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung)?

Die Beratung hat zum  Ziel ernährungsbedingten Erkrankungen zu heilen oder zu lindern. Dadurch fällt die Beratung unter den §43 SGB V Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation und darf nur mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und in enger Kooperation mit einem Arzt durchgeführt werden.
Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ist eine wichtige Unterlage zur Einreichung eines Kostenvoranschlags bei der Krankenkasse für eine Kostenbeteiligung sowie für den ersten Beratungsverlauf.

 

Ernährungsprotokoll

Ein Ernährungsprotokoll dient  der  Verzehrsdokumentation, bei der die verzehrten Nahrungsmittel und Mengen in das Ernährungsprotokoll  fortlaufend über einen festgelegten Zeitraum protokolliert werden. Durch ein geführtes Ernährungsprotokoll lässt sich die Mahlzeitenfrequenz, die Lebensmittelauswahl, die Nahrungsmenge und der Tagesablauf gut erfassen.

 

Ernährungs- und Beschwerdeprotokoll

Das Ernährungs- und Beschwerdeprotokoll ist eine erweiterte Form des Ernährungsprotokolls. Hier können zu den Mahlzeiten, die Beschwerden aufgeführt werden, welche nach dem Verzehr von Lebensmitteln aufgetreten sind. Dadurch kann ein Rückschluss auf eine individuelle Unverträglichkeit und/oder Vorgänge im Körper geben werden. Durch das Erkennen dieser Beschwerden wird in der  Beratung  erleichtert Lebensmittel und Verhaltensweisen auszuwählen die bei einer Symptomlinderung helfen können